Wohnung ansehen
Informieren Sie sich zunächst über die Wohnung, Ausstattung, Kosten und die ungefähre Lage in der Soester Innenstadt.
Die Bewerbung und die Terminplanung laufen gemeinsam über dieses Portal. Sensible Unterlagen werden bewusst erst später angefordert – nach der Besichtigung und nur bei fortbestehendem Interesse.

Informieren Sie sich zunächst über die Wohnung, Ausstattung, Kosten und die ungefähre Lage in der Soester Innenstadt.
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und den möglichen Übernahmetermin ein. Zu diesem Zeitpunkt werden keine SCHUFA-, Einkommens- oder Gehaltsunterlagen benötigt.
Im selben Formular wählen Sie einen freien Termin aus den im Adminbereich freigegebenen Zeitfenstern. Mit dem Absenden wird der Platz für Ihre Anfrage reserviert.
Sie erhalten per E-Mail einen zeitlich begrenzten Link und richten anschließend Ihren geschützten persönlichen Zugang mit einem eigenen Passwort ein.
Alle Anfragen werden gesammelt geprüft. Die Reihenfolge des Eingangs führt nicht automatisch zu einer bevorzugten Berücksichtigung. Entscheidend ist unter anderem, ob die genannten Übernahmebedingungen erfüllt werden können.
Die vollständige Wohnungsanschrift bleibt bis 12 Stunden vor Ihrem Termin verborgen. Erst dann wird sie automatisch im persönlichen Bereich freigeschaltet und zusätzlich per E-Mail angekündigt.
Bitte erscheinen Sie ausschließlich zu Ihrem reservierten Termin. Unangekündigte Besichtigungen sind nicht möglich.
Wenn Sie nach der Besichtigung weiterhin ernsthaft interessiert sind und die bekannten Voraussetzungen erfüllen können, bestätigen Sie dies im persönlichen Bereich. Erst danach wird der geschützte Unterlagenbereich freigeschaltet.
Im freigeschalteten Unterlagenbereich können erforderliche Nachweise hochgeladen werden. Ein Upload bedeutet noch keine automatische Freigabe an den Vermieter.
Die Administration kann einen geeigneten Interessenten gezielt für einen geschützten Vermieterzugang freigeben. Der Vermieter sieht dann nur freigegebene Bewerber und deren Unterlagen; Dokumentzugriffe werden protokolliert.
Die endgültige Auswahl des Nachmieters und die Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags trifft ausschließlich der Vermieter.